Wir legen einen besonderen Wert auf die Barrierefreiheit unserer Website (erreichbar unter https://zastrpay.com/) und unserer Webanwendung (erreichbar unter https://app.zastrpay.com/).
Anwendbare Anforderungen
C2D Payment Solutions Ltd. (nachfolgend unter ihrer eingetragenen Marke "Zastrpay") ist eine in Malta registrierte Gesellschaft. Zastrpay ist bei der maltesischen Finanzdienstleistungsbehörde (Malta Financial Services Authority, "MFSA") als E-Geld-Institut gemäß dem Gesetz über Finanzinstitute von 1994 (Financial Institutions Act 1994), Kapitel 376, lizenziert und wird von der MFSA beaufsichtigt.
Da Endkunden von Zastrpay in Deutschland und Österreich ansässig sind, stellt Zastrpay sicher, dass neben dem maltesischen Umsetzungsgesetz zu der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.04.2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (nachfolgend "Richtlinie") auch das deutsche und österreichische Umsetzungsgesetz zu der Richtlinie eingehalten werden.
Anforderungen an die Barrierefreiheit in Deutschland
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zur Umsetzung der Richtlinie und zur Änderung anderer Gesetze ("Barrierefreiheitsstärkungsgesetz") ist am 28.06.2025 in Kraft getreten. Die in Zusammenhang mit unseren Dienstleistungen relevanten Anforderungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ergeben sich insbesondere aus § 14 und § 3 Abs. 1 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes, sowie aus der Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.
Anforderungen an die Barrierefreiheit in Österreich
Das Bundesgesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen ("Barrierefreiheitsgesetz") zur Umsetzung der Richtlinie ist am 28.06.2025 in Kraft getreten. Die in Zusammenhang mit unseren Dienstleistungen relevanten Anforderungen nach dem Barrierefreiheitsgesetz ergeben sich insbesondere aus § 4 Abs 3 und Anlage 1 3. Abschnitt und 4. Abschnitt des Barrierefreiheitsgesetzes.
Anforderungen an die Barrierefreiheit in Malta
Die Verordnungen über Maßnahmen zur Barrierefreiheit (Europäisches Gesetz zur Barrierefreiheit) (Accessibility Measures (European Accessibility Act) Regulations, S.L. 627.03, "Verordnungen") zur Umsetzung der Richtlinie sind am 28.06.2025 in Kraft getreten. Die in Zusammenhang mit unseren Dienstleistungen relevanten Anforderungen nach den Verordnungen sind insbesondere in der Verordnung 4 (Regulation 4) und im Anhang I festgelegt.
Beschreibung der Dienstleistungen
Die Kunden von Zastrpay können Bargeld in E-Geld umwandeln. Das E-Geld kann zum Erwerb von Waren und Dienstleistungen bei Händlern verwendet werden, die E-Geld als Zahlungsmittel akzeptieren.
Kunden können E-Geld in ihrer elektronischen Geldbörse erhalten, indem sie Bargeld an einem der physischen Standorte des Zastrpay-Akzeptanzpartner-Netzwerks einzahlen. Die Kunden können an diesen Standorten auch E-Geld in Bargeld umwandeln lassen.
Der Ein- und Auszahlungsprozess von Bargeld über die Webanwendung ist darauf ausgerichtet, dem Kunden einen möglichst schnellen und reibungslosen Ablauf zu ermöglichen. Dies erfolgt durch das Scannen eines über die Webanwendung generierten QR-Codes an einem Standort des Zastrpay-Akzeptanzpartner-Netzwerks.
Der Kauf von Waren und Dienstleistungen bei Händlern (die bei Zastrpay registriert sind) erfolgt durch die Übertragung des in der digitalen Wallet des Kunden vorhandenen E-Geldes auf die digitale Geldbörse des Händlers. Dies kann entweder über die Plattform des Händlers oder durch eine vom Kunden über die Zastrpay-Webanwendung initiierte Direktübertragung erfolgen. Händler können das in ihrer digitalen Geldbörse vorhandene E-Geld jederzeit an die digitale Geldbörse des Kunden übertragen.
Sie finden eine weitere Beschreibung unserer Dienstleistungen und Erläuterungen zu deren Durchführung sowie allgemeine Informationen zum Vertragsabschluss unter dem folgenden Link: https://zastrpay.com/de/nutzungsbedingungen/.
Maßnahmen zur Förderung der Barrierefreiheit
Die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (Web Content Accessibility Guidelines, "WCAG") legen Anforderungen für Designer und Entwickler fest, um die Barrierefreiheit digitaler Inhalte für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Sie definieren drei Konformitätsstufen: Stufe A, Stufe AA und Stufe AAA.
Wir berücksichtigen die Anforderungen nach den WCAG 2.2., Konformitätsstufe AA, im Hinblick auf die Farben, Schriftgrößen, Fokusindikatoren, die Größe berührbarer Interaktionselemente (Touch Targets) sowie die Skalierung auf unserer Website und in unserer Webanwendung. Darüber hinaus stellen wir sicher, dass alle interaktiven Elemente auf unserer Website und in unserer Webanwendung semantisch richtig zugeordnet und in einer logischen Reihenfolge angeordnet sind und vollständig mit der Tastatur gesteuert werden können. Eine grundlegende Kompatibilität mit Vorlese‑Anwendungen (Screenreadern) ist ebenfalls gewährleistet.
In unserem Bestreben, die Barrierefreiheit nachhaltig zu gewährleisten, sind wir bemüht, Maßnahmen zur Überprüfung und Verbesserung der Barrierefreiheit unserer Website und Webanwendung durchzuführen. In diesem Sinne wurden unsere Webseite und Webanwendung von einem externen Barrierefreiheitsexperten überprüft.
Sollten Sie bei der Benutzung unserer Website oder Webanwendung auf Barrieren stoßen, kontaktieren Sie uns per E-Mail unter contactus@zastrpay.com oder über den folgenden Link: https://zastrpay.com/de/kontakt/.
Die zuständige Marktüberwachungsbehörde in Deutschland ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die
Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
Carl-Miller-Str. 6
39112 Magdeburg
Deutschland
Telefon: +49 3·9·1 56 76 97 0
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Die zuständige Marktüberwachungsbehörde in Malta ist die Kommission für die Rechte von Menschen mit
Behinderungen (Commission for the Rights of Persons with Disability):
Commission for the Rights of Persons with Disability
G5 Offices
Salvu Psaila Street
Birkirkara
Malta
Telefon: +356 2226 7600
E-Mail: helpdesk@crpd.org.mt
Die zuständige Marktüberwachungsbehörde in Österreich ist das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen
(Sozialministeriumservice):
Sozialministeriumservice LSt OÖ
Abteilung OÖ6
Gruberstraße 63
4021 Linz
Österreich
Telefon: +43 0732 7604-0
E-Mail: post.oberoesterreich@sozialministeriumservice.at
Diese Erklärung wurde am 28.06.2025 erstellt und zuletzt am 23.02.2026 aktualisiert.