Whistleblowing bietet eine alternative Möglichkeit, Bedenken innerhalb von C2D (Zastrpay®) zu melden, getrennt von den üblichen Kanälen wie der Meldung an den Vorgesetzten oder der Einreichung eines Berichts über verdächtige Transaktionen. Es sollte dann verwendet werden, wenn der Verdacht oder das Wissen über Fehlverhalten innerhalb der Organisation besteht. Diese Methode ist besonders nützlich, wenn berechtigte Bedenken bestehen, die regulären Meldekanäle zu nutzen.
Obwohl dies keine vollständige Liste ist, können Beispiele für Situationen, die ein Whistleblowing rechtfertigen, Folgendes umfassen:
- Verletzung oder mögliche Verletzung von Gesundheits- und Sicherheitsgesetzen
- Verletzung oder mögliche Verletzung von Gesetzen und Vorschriften für Finanzinstitute
- Finanzielle Unregelmäßigkeiten
- Verdacht auf Geldwäsche (bitte beachten Sie, dass es auch einen Prozess für Berichte über verdächtige Transaktionen gibt)
- Begehen einer Straftat
- Verhaltensweisen, die Zweifel aufkommen lassen, ob diese mit den ethischen Werten übereinstimmen oder Interessenkonflikte nicht ordnungsgemäß offengelegt wurden.
Wer kann Fehlverhalten melden?
Diejenigen, die Bedenken oder den Verdacht hinsichtlich eines möglichen Fehlverhaltens haben, können dies melden. Dazu gehören Mitarbeiter, Auftragnehmer, Subunternehmer, Home-Office Mitarbeiter, Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung, ehemalige Mitarbeiter, an den Arbeitgeber überlassene Personen, Bewerber mit Kenntnissen über unzulässige Praktiken während des Einstellungsverfahrens, Aktionäre bzw. Gesellschafter, Verwaltungspersonal, Führungskräfte, Aufsichtspersonal und Auszubildende.
Wer sollte den Whistleblowing-Kanal nicht nutzen?
Kunden von C2D (bzw. Zastrpay®) werden gebeten, ihre Beschwerden nicht über das Whistleblowing-Portal, sondern über den entsprechenden Beschwerdekanal einzureichen.
Wenn Sie Fragen oder Anfragen haben, wenden Sie sich bitte an uns unter contactus@zastrpay.com
Wie können Sie Bedenken melden?
C2D (bzw. Zastrpay®) setzt sich dafür ein, ein Umfeld der Transparenz, Ehrlichkeit und Verantwortlichkeit zu fördern, in dem Bedenken frei geäußert werden können.
C2D (Zastrpay®) hat eine/n unparteiischen und unabhängigen Whistleblowing-Beauftragte/n bestellt, der Berichte über mögliches Fehlverhalten vertraulich und sorgfältig überprüft und bearbeitet. Diese/r stellt sicher:
- Anonymität des Whistleblowers auf Wunsch
- Schutz des Whistleblowers
- Gründliche Analyse und Untersuchung jedes Berichts, mit Rückmeldung an den Melder.
Die Whistleblowing-Meldung kann über das Whistleblower Portal gemeldet werden, das eine anonyme Berichterstattung und Kommunikation mit dem/der Whistleblowing-Beauftragte/n ermöglicht, falls gewünscht.
Obwohl Whistleblower ermutigt werden, ihre Identität preiszugeben, um die Feststellung der Fakten zu erleichtern, sind sie nicht verpflichtet, persönlich identifizierbare Informationen anzugeben. In jedem Fall wird Vertraulichkeit garantiert. Die bereitgestellten Informationen werden sicher gespeichert und sind nur dem/der Whistleblowing-Beauftragte/n und den relevanten internen Stakeholdern zugänglich, die mit der Bearbeitung der Bedenken befasst sind und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
Gibt es Risiken für Whistleblower?
Nach den geltenden Gesetzen sind Whistleblower vor Repressalien geschützt, wenn sie berechtigte Gründe hatten zu glauben, dass die gemeldeten Informationen wahr und im Rahmen des Gesetzes waren. In Fällen, in denen sich die über diese Kanäle gemachten Anschuldigungen als falsch oder in böser Absicht erweisen, behält sich C2D (Zastrpay®) das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten oder eine Beschwerde bei den Aufsichtsbehörden einzureichen. Weitere Details zu Schutzmaßnahmen und Konsequenzen können auf Anfrage bereitgestellt werden.